Praxis für Physiotherapie

Iris Wittemann

Rezeptgebühr

 

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihre Behandlungskosten abzüglich der Rezeptgebühr.

Diese Rezeptgebühr muß vom Patienten direkt an die Praxis bezahlt werden.

Bei jeder Behandlung entfällt also eine “Zuzahlung“ von 10 % der Behandlungskosten plus 10,00 Euro "Rezeptanteil" pro Rezept auf den Patienten.

Vor einigen Jahren hat die Krankenkasse den kompletten Betrag an die Therapeuten übergeben. Zu dieser Zeit waren die Verordnungen durch die Ärzte von den Krankenkassen uneingeschränkt und viele Patienten haben Behandlungen (v.a. Massagen) nach Meinung der Kassen nicht notwendigerweise erhalten. Unter anderem um dies einzuschränken und dem Patienten die Kosten zu verdeutlichen, bzw. weil die Krankenkassen die hohen Kosten nicht mehr finanzieren konnten, wurde die Rezeptgebühr eingeführt (bei den Medikamenten und auch bei den sogenannten Heilmitteln = Krankengymnastik, Massage, etc.).

Die unterschiedlichen Beträge der Rezeptgebühr kommen folgendermaßen zustande:

Die Therapeuten erhalten für die gleiche Leistung von den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich hohe Beträge. Außerdem unterscheiden sich die Kosten z.B. für Krankengymnastik oder andere Therapieformen: Manuelle Therapie, Lymphdrainage, u.s.w.

Die Rezeptgebühr ist der Anteil der Behandlungskosten, welche der Therapeut direkt vom Patienten bekommt, d.h., wenn ein Patient die Rezeptgebühr nicht bezahlt, fehlt dem Therapeuten dieser Betrag. Den Rest bekommen wir später von der Krankenkasse.

Wir bitten Sie, möglichst Ihre Rezeptgebühr zu Beginn der Behandlungsserie zu entrichten. Sollten einmal, egal aus welchen Gründen, nicht alle Behandlungen eines Rezeptes in Anspruch genommen werden, werden natürlich die Anteile der Rezeptgebühr für die nicht in Anspruch genommenen Behandlungen zurückerstattet.